Rechtsprechung
BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Zustellung durch Einlegen in einen Briefkasten; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist; Verdrängung einer Angelegenheit wegen Dekompensation infolge ...
- Judicialis
BRAO § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; FGG § 22 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Auszug aus BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04
Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen eine Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BRAO eröffnet wäre (vgl. BGHZ 107, 281, 284; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84, BRAK-Mitt. 1985, 51). - BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04
Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen eine Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BRAO eröffnet wäre (vgl. BGHZ 107, 281, 284; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84, BRAK-Mitt. 1985, 51).
- BGH, 11.03.2008 - AnwZ (B) 55/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; …
Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen die (vom Anwaltsgerichtshof noch nicht getroffene) Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 BRAO eröffnet wäre (st. Rspr.; Senatsbeschluss vom 28. Juni 2004 - AnwZ (B) 3/04 unter II. m.w.N.). - BGH, 12.10.2004 - AnwZ (B) 49/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung …